Beschreibung
Das deutsche Reinheitsgebot ist die älteste lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt, die heute noch Gültigkeit hat. Erlassen wurde es im Jahre 1516 von dem bayerischen Herzog Wilhelm IV. Es besagt, dass Bier ausschließlich aus Gerste, Hopfen und Wasser gebraut werden darf. Der bekannteste Vertreter der Gattung Hopfen ist der Echte Hopfen, der zum Bierbrauen verwendet wird. Er ist zudem eine ausdauernde Pflanze, die bis zu fünfzig Jahre alt werden kann. Na dann Prost!
Grün
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