Sugan® Ratten- und MäuseköderPaste Profi 300 g*

EAN: 4005240024256

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Artikelnummer: bbd903d446cc Kategorie:

Beschreibung

Sugan ® Ratten- und MäuseköderPaste   0,0029 g/kg Brodifacoum auslegefertiger Pastenköder in praktischen Portionsbeuteln problemlos anwendbar da die Portionsbeutel nicht aufgerissen werden müssen überragende Attraktivität auch in Gegenwart alternativer Futterquellen Es ist eine neue Durchführungsverordnung für den Kauf von Bioziden in Kraft getreten. Biozid-Produkte dürfen nur noch nach einer Beratung abgegeben werden. Bitte geben Sie unbedingt bei der Bestellung Ihre Rückrufnummer mit an. Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformationen lesen. Die Pastenköder mit FLUOD-NP Technologie dürfen nur von berufsmäßigen Anwendern mit entsprechendem Sachkundenachweis verwendet werden. Der enthaltene Wirkstoff Brodifacoum verursacht Blutungen im Körper des Nagetieres. Durch die Pasta Plus-Formulierung wird der Köder sehr gut angenommen. Die Tiere verenden 3 bis 5 Tage nach Aufnahme des Köders. Wirkt auch bei resistenten Ratten- und Mäusestämmen. Gebrauchsfertiger Köder zur Anwendung in manipulationssicheren Köderstationen oder verdeckt und gleichermaßen zugriffsgeschützt in Bereichen, die für Kinder und Nicht-Zieltiere unzugänglich sind. ANWENDUNGSMENGE UND -FREQUENZ Mäuse (Mus musculus) (Innenraum und Außenbereich um Gebäude): Starker Befall: bis 50 g Köder pro Köderpunkt, alle 2 m. Geringer Befall: bis 50 g Köder pro Köderpunkt, alle 5 m. Ratten (Rattus norvegicus) (Innenraum und Außenbereich um Gebäude): Starker Befall: bis 100 g Köder in Sachets pro Köderpunkt, alle 5 m. Geringer Befall: bis 100 g Köder in Sachets pro Köderpunkt, alle 10 m. Nach Abschluss der Beköderung alle Köder entfernen und entsprechend den lokalen Anforderungen entsorgen, um Primärvergiftungen vorzubeugen. FÜR DIE ANWENDUNG IN AUSSENBEREICH UM GEBÄUDE Köder vor Witterung (z.B. Regen, Schnee etc.) schützen. Die Köder in Bereichen platzieren, die nicht überschwemmt werden. Köder ersetzen, wenn der Köder verschmutzt oder durch Wasser beschädigt ist. Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen. Anwendungs-/Zulassungsgebiete Zur Bekämpfung der Hausmaus und der Wanderratte im Innenraum und Außenbereich um Gebäude. Weitere Anwendungshinweise WIRKUNGSWEISE UND PRODUKTINFORMATIONEN: Sugan® Mäuse- und Rattenköder Paste ist ein rodentizider gebrauchsfertiger Pastenköder im Portionsbeutel von 15 g zur Bekämpfung der Hausmaus (Mus Musculus) und Wanderratte (Rattus Norvegicus) – sowohl Jungtiere als auch adulte Tiere – einen hochwirksamen antikoagulanten Wirkstoff der 2. Generation –Brodifacoum – enthaltend, der nach einmaliger Aufnahme wirksam ist. Dank seiner Wirkungsweise erfolgt der Tod von Nagern, ohne dass die anderen Mitglieder der Kolonie misstrauisch werden. Sugan® Mäuse- und Rattenköder Paste präsentiert die folgenden innovativen Merkmale: FLUO-NP® Technologie:  Dank einer „Floureszenzfarbstoff-Technologie“ ist der Köder auch unter schlechten Lichtbedingungen mit UV Beleuchtung leicht sichtbar. Nach Aufnahme des Köders macht die Fluoreszenzformulierung den Kot der Nagetiere unter der UV-Beleuchtung leicht sichtbar, sodass man Nageraktivitäten kontrollieren kann. Die Überwachung sowohl des Köderverbrauchs als auch sein mögliches Verschleppen von Köderpunkten sind wichtige Aspekte in der Lebensmittelindustrie, Lagerhäusern und zootechnischen Gebäuden, wo es wichtig ist, dass Köder aus der Köderstation nicht entfernt werden kann. Die FLUO-NP® Technologie erleichtert auch die Identifizierung von etwaigen Resten, um sie angemessen zu entsorgen. PASTA PLUS:  Eine Formulierung, die eine ausgewogene Mischung von Lebensmittel-Herkunft-Komponenten – wie Milchmehl, Zucker und Fette mit Getreiden angereicht, die besonders schmackhaft für die o.g. Nagertierarten sind – kombiniert. Dank seiner hohen Schmackhaftigkeit ist der Köder äußerst vielseitig und ist seine Verwendung in jenen Bereichen angesagt, wo es eine starke Lebensmittelkonkurrenz gibt, wie in Lebensmittelindustrien und Lagerhäusern, Hotels, Restaurants, Bars usw. Er kann auch in Stromanlagen und Transportmittel angewendet werden. ANWEISUNGEN FÜR DIE VERWENDUNG: Verwenderkategorie: Die Verwendung darf nur durch sachkundige Verwender mit Sachkunde nach Anhang I Nr. 3 Gefahrstoffverordnung (in der Fassung vom 29.03.2017) erfolgen, sofern diese Sachkunde danach gefordert wird. Ansonsten darf das Rodentizid auch durch die unter a) und b) genannten geschulten berufsmäßigen Verwender verwendet werden: a) Berufsmäßige Verwender mit Sachkunde nach Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (Pfl SchSachkV) b) Verwender mit besonderen Sachkenntnissen, die durch Beleg (Zertifikat) die Teilnahme an einer Schulung mit folgenden Lehrgangsinhalten nachweisen können: Verhalten und Biologie von Nagern Rechtsgrundlagen der Bekämpfung von Ratten und Mäusen Bekämpfung von Nagetieren (inkl. Integrierte Schädlingsbekämpfung und Resistenzmanagement) Wirkungsweise von Rodentiziden (speziell Antikoagulanzien) Gefahren und Risiken bei der Verwendung von Rodentiziden für Menschen und die Umwelt und Techniken zur Risikominderung (speziell Primär- und Sekundärvergiftung von Nicht-Zieltieren und deren Vermeidung, Umgang mit PBT/vPvB-Stoffen) Anwendungstechniken/Vorgehensweise und Dokumentation Verhalten von Ratten in der Kanalisation ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN: Vor dem Gebrauch alle Produktinformationen sowie alle Informationen, die während des Kaufs übermittelt werden, lesen und befolgen. Vor der Beköderung die Nagertierart, ihre bevorzugten Aufenthaltsorte, die Befallsursache ermitteln und das Ausmaß des Befalls abschätzen. In Absprache mit dem Auftraggeber das Ausmaß der Dokumentation festlegen. Dabei stellt in lebensmittelherstellenden, vertreibenden, lagernden oder verkaufenden Betrieben und Gemeinschaftseinrichtungen ein Köderplan und besuchsspezifische Kontrollberichte das Minimum dar. Die Dokumentation muss in jedem Fall den Ort, das Ziel, die eingesetzten Biozidprodukte (Produkt und Menge) und die Durchführenden der Schädlingsbekämpfung ausweisen. Die Dokumentationen sind mindestens 5 Jahre aufzubewahren. Ziel einer Bekämpfung ist die Tilgung der Nagerpopulation im Befallsgebiet/objekt. Für Nager leicht erreichbare Nahrungsquellen und Tränken (wie z.B. verschüttetes Getreide oder Nahrungsabfällen etc.) möglichst entfernen. Davon abgesehen die Befallsstellen nicht zu Beginn der Maßnahme aufräumen, da dies die Nager stört und die Köderannahme erschwert. Das Produkt nur als Teil einer integrierten Schädlingsbekämpfung zusammen mit Hygienemaßnahmen und gegebenenfalls physikalischen Methoden der Schädlingskontrolle verwenden. Das Produkt sollte in der unmittelbaren Umgebung, in der die Nagetiere zuvor beobachtet wurden, aufgestellt werden (z. B. Nagetierwege, Nistplätze, Fressstellen, Löcher, Baue etc.). Die Köderstationen müssen, sofern möglich, am Boden oder an anderen Strukturen befestigt werden. Köderstationen müssen mechanisch ausreichend stabil und manipulationssicher sein. Köderstationen müssen so in ihrer Form beschaffen sein und aufgestellt werden, dass sie möglichst unzugänglich für Nicht-Zieltiere sind. Köderstationen deutlich kennzeichnen, um anzuzeigen, dass sie Rodentizide enthalten und nicht berührt werden dürfen (siehe Abschnitt „Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt“). Jede Köderstelle oder -station ist mit geeigneten Warnhinweisen zu versehen. Der Auftraggeber ist über laufende Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen zu informieren. Dieser muss seine Mitarbeiter und externen Dienstleister informieren und, soweit erforderlich, zusätzliche Warnhinweise anbringen. Der Durchführende muss dem Auftraggeber ausreichendes Informationsmaterial und allgemein verständliche Warnhinweise über die Risiken einer Primär- oder Sekundärvergiftung zur Verfügung stellen. Die Verantwortung für das Anbringen von eventuellen Warnhinweisen ist zwischen dem Durchführenden der Schädlingsbekämpfung und dem Auftraggeber zu vereinbaren. Dieses Informationsmaterial bzw. Hinweise müssen mindestens die nachfolgenden Angaben enthalten: Erste Maßnahmen, die im Falle einer Vergiftung ergriffen werden müssen, Maßnahmen, die im Falle des Verschüttens des Köders und des Auffindens von toten Nagern ergriffen werden müssen, Produkt und Wirkstoffnamen inkl. Konzentration, Kontaktdaten des verantwortlichen Verwenders, Rufnummer eines Giftinformationszentrums und Gegengift angeben, Datum, wann Köder ausgelegt wurden. Der Köder sollte gesichert werden, damit er nicht aus der Köderstation entfernt werden kann. Produkt unzugänglich für Kinder, Vögel, Haustiere, Nutztiere und andere Nicht-Zieltiere platzieren. Kontakt des Produktes mit Lebensmitteln, Getränken und Futtermitteln sowie mit Küchengeschirr und Zubereitungsflächen ist auszuschließen. Bei der Handhabung des Produkts chemikalienresistente Schutzhandschuhe tragen (welches Handschuhmaterial geeignet ist, ist in den Produktinformationen angegeben). Bei jeder Kontrolle gefressene Köder ersetzen und die Annahme (Vorhandensein/ Nicht-Vorhandensein) der Köder bei jeder Kontrolle dokumentieren. Bei einer im Verhältnis zu der abgeschätzten Befallsstärke geringen Köderannahme ist die Änderung des Orts der Auslegung oder die Formulierung des Köders zu prüfen. Wenn nach einem Behandlungszeitraum von 35 Tagen noch immer Köder verzehrt werden und kein Rückgang der Nagetieraktivität festgestellt wird, muss die wahrscheinliche Ursache hierfür ermittelt werden. Es besteht in solchen Fällen der Verdacht auf Resistenz gegen den eingesetzten Wirkstoff und der Einsatz eines anderen, potenteren Wirkstoffs und alternativer Bekämpfungsmaßnahmen wie z.B. Fallen, ist zu prüfen. Reinigung von allen benutzten Zubehören (z.B. Köderstationen, Schöpfgerät/kleine Schaufel, usw.) mit einem feuchten Tuch durchführen, um eventuelle Köderresten und Köderstaub zu entfernen – danach alles entsprechend der lokalen Bedingungen entsorgen. Direkten Kontakt mit Köderresten vermeiden“ Sachets mit dem Köder nicht öffnen! ANWENDUNGSSPEZIFISCHE RISIKOMINDERUNGSMAßNAHMEN: Zu Beginn der Beköderung die Köderstellen mindestens nach dem 5. Tag und anschließend wöchentlich kontrollieren. Das gilt auch für Bekämpfungsmaßnahmen die mehr als 35 Tage andauern. Bei jedem Kontrollbesuch das betroffene Gebiet nach toten Nagern absuchen und diese über den Hausabfall oder eine Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgen, um Sekundärvergiftungen vorzubeugen. Köderstationen müssen verwendet werden. Nur in Bereichen [gültig nur für die Anwendung in Innenraum: (z.B. geschlossene Kabeltrassen oder Rohrleitungen, Unterbauten von z.B. Elektroschaltschränken oder Hochspannungsschränken, Hohlräume in Wänden und Wandverkleidungen)], die für Kinder und Nicht-Zieltiere nicht zugänglich sind, ist eine Köderauslegung ohne manipulationssichere Köderstation zulässig. Um nach der erfolgten Bekämpfungsmaßnahme einen Neubefall zu vermeiden, folgende vorbeugende Maßnahmen ergreifen: Nahrungsquellen und Tränken (Lebensmittel, Müll, Tierfutter, Kompost etc.) möglichst entfernen oder für Nager unzugänglich machen. Unrat und Abfall, der als Unterschlupf dienen könnte, beseitigen. Vegetation in unmittelbarer Nähe von Gebäuden möglichst entfernen. Wenn möglich, Zugänge (Spalten, Löcher, Katzenklappen, Drainagen etc.) zum Innenbereich für Nagetiere unzugänglich machen oder verschließen. Das Produkt nicht als permanenten Köder (befallsunabhängige Dauerbeköderung) zur Vorbeugung von Nagetierbefällen oder zur Überwachung von Nagetieraktivität verwenden. Das Produkt nicht zur Pulsbeköderung verwenden. Dieses Produkt nicht direkt in die Erde (z.B. in Nagetierbauen oder –löcher) einbringen (gültig nur für die Anwendung im Außenbereich um Gebäude). RISIKOMINDERUNGSMAßNAHMEN: Nicht in Bereichen einsetzen, in denen von einer Resistenz gegen den Wirkstoff ausgegangen werden kann. Die Produkte nicht länger als 35 Tage ohne Überprüfung der Befallssituation und der Wirksamkeit der Beköderung verwenden. Ein Wechsel zwischen verschiedenen Antikoagulanzien vergleichbarer oder geringerer Potenz ist keine sichere Möglichkeit des Resistenzmanagements. Bei Feststellen einer Resistenz sind bei fehlender Einsetzbarkeit von Wirkstoffen mit anderen Wirkmechanismen potentere Antikoagulanzien zu verwenden. Zwischen den Anwendungen Köderstationen bzw. Utensilien, die für die Abdeckung und den Schutz der Köderstellen verwendet werden, nicht mit Wasser reinigen. Anwenderschutz Köderstationen müssen mit den folgenden Informationen gekennzeichnet werden: „nicht bewegen oder öffnen“; „enthält ein Rodentizid (Ratten- und Mäusegift)“; „Sugan Mäuse- und Rattenköder Paste 29 ppm“; „Wirkstoff: Brodifacoum“ und „bei einem Zwischenfall die Giftnotrufzentrale Tel. +49 (0) 30 192 40 anrufen. Kann die Organe (Blut) schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. Unter Verschluss aufbewahren. Bei der Handhabung des Produkts chemikalienresistente Schutzhandschuhe tragen. Empfehlung: Chemikalienschutzhandschuhe aus Nitril für den einmaligen Gebrauch, Kat. 3, EN374, Schichtstärke mindestens 0,11mm, Durchbruchzeit >480Minuten, z.B. Einmalschutzhandschuhe „Dermatril® 740“ der Firma KCL. Die Einmalschutzhandschuhe sind nach einmaligem Gebrauch zu entsorgen. Bei Gebrauch des Produkts nicht essen, trinken oder rauchen. Nach dem Gebrauch des Produkts Hände und Hautstellen, die dem Produkt direkt ausgesetzt waren, waschen. Aufgrund ihrer verzögerten Wirksamkeit wirken gerinnungshemmende Rodentizide (Antikoagulanzien) 4 bis 10 Tage nach der Aufnahme. Nagetiere können Krankheiten übertragen (z.B. Leptospirose). Tote Nagetiere nicht mit bloßen Händen berühren. Bei der Entsorgung geeignete Schutzhandschuhe tragen oder Werkzeuge, wie etwa Zangen, verwenden. Dieses Produkt enthält einen Bitter- und einen Farbstoff.   Verpackung: 300 g (Portionsbeutel à 12-15 g)   Enthält: Brodifacoum (CAS Nr. 56073-10-0) 0,0029% w/w UFI: 5U20-N08G-D00T-GKXW Die Anwendung dieses Produktes ist berufsmäßigen Anwendern mit Sachkunde und sachkundigen Anwendern (Schädlingsbekämpfern) vorbehalten. Die Anwendung durch nicht-sachkundige oder private Anwender kann gemäß § 26 Chemikaliengesetz in Verbindung mit §16 Absatz 3 der Gefahrstoffverordnung mit einem Bußgeld geahndet werden.  

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